Hier werden wir künftig alle wichtigen Informationen bereitstellen!
Die aktuellen Startzeiten zur Gaumeisterschaft sind im "Sport"
Termine im Überblick
.6.12.25 Silvesterschießen in Wald/Alz ab 14.00 Uhr
27.12.25 Siegerehrung Silvesterschießen um 19.30 Uhr
im Gasthaus " Wirtssepperl" in Garching
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News
Ergebnis Silvesterschießen 2024
6.1.24 Ignaz & Schweiger Schießen
Unser Wappen wurde am Schützenheim neu gemalt.
Vielen Dank dem Wölfl Felix für die Gestaltung.
Schießbetrieb:
.Achtung, ab sofort kann sich jeder Schütze-in zur Gaumeisterschaft anmelden. Bitte den Anweisungen folgen. Anmeldung Unterhebel und Ordonanzdisziplinen bis 30.10.25 - alle anderen Disziplinen bis 6.12.25 .
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Mehrere Vereinsmitglieder haben sich zusammengefunden und eine
Bogensportabteilung gegründet. Sie haben bereits an Wettkämpfen teilgenommen und eine Vereinsmeisterschaft durchgeführt. Bei Interesse am Bogensport bitte an Werner Mildenberger wenden. Fotos und Pokal.
.Die Ergebnisliste der VM siehe Sport
.Ab 26.11.2025 findet wieder das Silvesterschießen in Wald/Alz statt. Es ist wünschenswert, wenn wieder viele Vereinsmitglieder hin fahren und gute Ergebnisse für unseren Verein erzielen. Wer will kann auch zusätzlich für unsere Jugendmannschaft- die jungen Wilden z`Flossing - schießen.
Unser Schießtermin ist am 6.12.25 ab 14.00 Uhr. Siehe Ausschreibung
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Neuer Schützenkönig
Das diesjährige Königsschießen veranstalteten wir am 24.1.2025 auf der neuen Schießanlage. Es wurden die Ergebnisse von Luftgewehr und Luftpistole sowie Auflageschießen mittels Faktoren gleichgerechnet um den Schützenkönig zu ermitteln.
Neuer Schützenkönig wurde Patrick Wieser mit einem 32,5 Teiler vor Franziska Thalhammer – 119,8 Teiler und Andreas Pfisterhammer - 144,0 Teiler.
Bei der Jugend siegte Elias Eschler mit einem 83,8 Teiler vor Maximilian Krompaß – 234,4 Teiler und Xaver Fuchshuber - 353,0 Teiler.

In der bayerischen Schützenzeitung war in der Ausgabe vom Februar 2023 ein Artikel über das Waffenrecht hinsichtlich der Vollzugspraxis in Bayern zu lesen.
Es geht um den Schieß und Wettkampfnachweis der Schützen mit erlaubnispflichtigen Waffen.
Der § 14 WaffG regelt:
- Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition von Sportschützen
- Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und Munition
- Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und Munition
- Folgeüberprüfungen
- Wettkampfnachweise bei Überkontigentwaffen
Zum lesen des Berichts hier klicken.
Der §14 WaffG zum Nachlesen.