Hier werden wir künftig alle wichtigen Informationen bereitstellen!
Schießbetrieb:
Die Baumaßnahmen schreiten voran. Inzwischen wurde der alte Luftgewehrstand abgebaut, deshalb ist zur Zeit kein LG -LP Schießen möglich.
Vom 1.8. bis 15.8. 22 ist der Schießstand wegen Reinigungsarbeiten und Wartungsarbeiten geschlossen. Es werden Helfer gebraucht.
Am Mittwoch 3.8. ab 17.00 Uhr - Kugelfang
am Freitag 5.8. ab 14.00 Uhr - Wand- Deckenverkleidungen, Zuganlagen
am Mittwoch 10.8. ab 15.00 Uhr Vorhang
bei Bedarf werden noch weitere Termine angesetzt.
Bitte Bescheid geben, wer zu welchen Termin kommt.

Schützenkönig Patrick Wieser ( links) und Jugendkönig Maximilian Spirkl (rechts)
Am 3.6.22 fand das Königsschießen statt.
Bei 18 Teilnehmern errang der bisherige Jugendkönig, Patrick Wieser, die Königswürde vor Martin Wieser und Stefan Prametsberger. Bei der Schützenjugend gewann Maximilian Spirkl.
In Bayern gilt seit dem 3. April 2022 die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV).
Hier die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung:
- Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie und unsere Schützenstüberl gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr.
- Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Zum Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für den Erwerb und für den Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen müssen gesetzlich vorgeschriebene Schießnachweise in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden. Für den Erwerb einer Schusswaffe muss nachgewiesen werden, dass der Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen 12 Monate mindestens einmal im Monat oder 18 Mal innerhalb dieser 12 Monate ausgeübt wurde.
Um ein Bedürfnis für den weiteren Besitz von Schusswaffen glaubhaft zu machen, muss nachgewiesen werden, dass der Schütze in den letzten 24 Monaten vor der Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport mindestens 1 Mal im Quartal oder 6 Mal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten ausgeübt hat.
( Quelle: BSSB )