Hier werden wir künftig alle wichtigen Informationen bereitstellen!
Schießbetrieb:
ab 1. April sind wieder alle Schießtage (Sonntag, Montag, Freitag) über
Termine buchbar.
Ausserdem finden die Vorderlader und Duelltermine wieder statt.
Dorffest 2022:
Es findet wieder das Dorffest vom 26.5. - 29.5.22 statt.
Da wir das Fest gemeinsam mit der Feuerwehr veranstalten,
werden wieder freiwillige Helfer gebraucht. Ich werde demnächst mit der Einteilung beginnen.
Bitte schon mal den Termin freihalten.
Es sind auch alle Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen das Fest zu besuchen und die köstlichen Schmankerl von der Grillbude mit einer frischen Mass zu genießen. Im Kaffeezelt gibt es selbstgemachte Kuchen, natürlich Kaffee und verschiedene Schnäpse und LongDrinks.

In Bayern gilt seit dem 3. April 2022 die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV).
Hier die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung:
- Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie und unsere Schützenstüberl gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr.
- Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Zum Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für den Erwerb und für den Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen müssen gesetzlich vorgeschriebene Schießnachweise in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden. Für den Erwerb einer Schusswaffe muss nachgewiesen werden, dass der Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen 12 Monate mindestens einmal im Monat oder 18 Mal innerhalb dieser 12 Monate ausgeübt wurde.
Um ein Bedürfnis für den weiteren Besitz von Schusswaffen glaubhaft zu machen, muss nachgewiesen werden, dass der Schütze in den letzten 24 Monaten vor der Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport mindestens 1 Mal im Quartal oder 6 Mal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten ausgeübt hat.
( Quelle: BSSB )